Pressemitteilung:
Öffentlicher Schuldenstand lag Ende September 2021 bei 333,2 Mrd. Euro oder 84,1% des BIP, Defizit im 3. Quartal 0,4 Mrd. Euro oder 0,4% des vierteljährlichen BIP
Wien, 2021
"Die wirtschaftliche Erholung im 3. Quartal hat auch auf den Staatshaushalt gewirkt. Im Vergleich zum Vorquartal ist die Schuldenquote um 2,1 Punkte auf 84,1% zurückgegangen. Trotz dieses Rückgangs liegt die Quote mit 13,5 Punkten deutlich über dem 4. Quartal des Jahres 2019 vor der Corona-Krise und damit weit vom Maastricht-Ziel entfernt", so Statistik Austria-Generaldirektor Tobias Thomas.
Der Rückgang der Schulden im 3. Quartal 2021 im Vergleich zum Vorquartal ist besonders auf die Kerneinheit Bund zurückzuführen. Der Schuldenabbau im 3. Quartal erklärt sich unter anderem auch durch vermehrte Tilgungen offener Steuerschulden.
Darüber hinaus konnte beobachtet werden, dass die Rechtsträgerfinanzierung – eine Finanzierungsform, in der der Bund für andere staatliche Einheiten Schulden eingeht und diese dann weitergibt – wie auch schon in den Quartalen davor ausgeweitet wurde.
Bei den Bundesländern ist die Schuldenaufnahme über die Rechtsträgerfinanzierung nicht direkt sichtbar, da langfristige Kreditaufnahmen beim Bund durch einen Abbau von Krediten bei Finanzinstituten überdeckt wurden. Insgesamt kam es auf Bundesländerebene nur zu einem geringen Anstieg an Schulden. Im Gemeindesektor kam es ebenfalls zu einem leichten Anstieg der Verbindlichkeiten.
Neben dem Bundessektor gab es im Sozialversicherungssektor einen Rückgang des öffentlichen Schuldenstands. In diesem Sektor kommt es jedoch durch kurzfristige Finanzierungen regelmäßig zu starken unterjährigen Schwankungen.
Öffentliches Defizit im 3. Quartal bei 0,4%
Das öffentliche Defizit im 3. Quartal 2021 betrug laut Statistik Austria 0,4% des vierteljährlichen Bruttoinlandsprodukts (BIP) bzw. 0,4 Mrd. Euro.
Im Vergleich zum 3. Quartal 2020 bedeutet das eine Verbesserung um 4,7 Mrd. bzw. 4,9% des vierteljährlichen BIP (3. Quartal 2020: öffentliches Defizit in Höhe von 5,1 Mrd. Euro bzw. 5,3% des vierteljährlichen BIP).
Detaillierte Ergebnisse bzw. weitere Informationen zu Staatsverschuldung und öffentlichem Defizit finden Sie auf unserer Webseite.
Methodische
Informationen, Definitionen: Der öffentliche Schuldenstand wird
in der EU-Verordnung Nr. 220/2014 definiert. Anknüpfungspunkt für die
Klassifikationen in dieser EU-Verordnung ist dabei das Europäische
System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010, EU-Verordnung
Nr. 549/2013). Die einzelnen Teilsektoren des Staates umfassen die Gebietskörperschaften
("Kerneinheiten") sowie die ihnen zugeordneten ausgegliederte
Einheiten und Kammern.
Da bei der Berechnung des öffentlichen Schuldenstands die Forderungen
gegenüber anderen staatlichen Stellen abgezogen werden ("intergovernmentale
Forderungen" bzw. "konsolidierte Darstellung"), sind
bei der Interpretation der Veränderung des Schuldenstands sowohl die
Entwicklung der Verbindlichkeiten als auch der intergovernmentalen Forderungen
zu berücksichtigen. Das gilt sowohl für den Staat insgesamt als auch
für die Beiträge der einzelnen Teilsektoren zum öffentlichen Schuldenstand.
Die Verbindlichkeiten des Sozialversicherungssektors, die stark zurückgingen,
waren am Ende des 1. Quartals 2020 niedriger als die intergovernmentalen
Forderungen, sodass dieser Teilsektor einen "negativen" Beitrag
zum öffentlichen Schuldenstand leistete. Die für die Konsolidierung
relevanten Forderungen des Sozialversicherungssektors bestehen hauptsächlich
aus Bundesanleihen der Republik Österreich
Grundlage für das öffentliche Defizit im 3. Quartal 2021 sind die vorläufigen
Rechnungsabschlusszahlen des Bundes, der Länder und der Gemeinden sowie
die vorläufige Finanzstatistik des Dachverbands der Sozialversicherungsträger.
Sonstige Einheiten des Sektors Staat werden auf Basis vorhandener Informationen
geschätzt.
Rückfragen zum Thema beantwortet in der Direktion
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