Mit Hilfe des Lebenserwartungsrechners besteht für Sie die Möglichkeit, Berechnungen zur ferneren Lebenserwartung gemäß der gewählten Sterbetafel selbst durchzuführen. Zu beachten bleibt jedoch, dass sich diese Serviceleistung lediglich auf die rechnerische Seite bezieht. Für juristische Bewertungen wenden Sie sich bitte an einen Notar oder Rechtsanwalt.