Maastricht-Indikatoren
Im Vertrag von Maastricht wurden die Konvergenzkriterien
(Maastricht-Kriterien) festgelegt. Demnach kann ein Staat nur an der
Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmen, wenn er die
fiskalischen und monetären Maastrichtkriterien erfüllt.
Folgende fiskalischen Maastricht-Kriterien sind zu
erreichen:
- Das öffentliche
Defizit darf 3% des Brutto-Inlandsproduktes (BIP) nicht übersteigen.
- Der öffentliche
Schuldenstand darf maximal 60% des BIP erreichen.
Folgende monetären Maastricht-Kriterien sind zu erreichen:
- Die nationale
Inflationsrate darf maximal 1,5 Prozentpunkte über derjenigen der drei
preisstabilsten EU-Staaten liegen.
- Der langfristige
Zinssatz darf höchstens 2 Prozentpunkte höher als in den preisstabilsten
EU-Staaten liegen.
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Letzte Änderung am 30.12.2021