Pressemitteilung:
Insolvenzen im 3. Quartal 2021 unter Vorkrisenniveau; nachlassende Dynamik bei Registrierungen
Wien,
2021
"Das Aussetzen der Insolvenzantragspflicht bis Ende Juni 2021, staatliche Corona-Hilfen, Steuerstundungen und Maßnahmen wie Kurzarbeit haben die befürchtete Pandemie-Pleitewelle bis jetzt verhindert: Die Zahl der Insolvenzen im 3. Quartal 2021 ist im Vergleich zum Vorjahresquartal zwar um ein Viertel gestiegen, sie liegt aber noch immer um 37,6% unter dem Vorkrisenniveau vom 3. Quartal 2019", so Statistik Austria-Generaldirektor Tobias Thomas.
Gleichzeitig wurden im 3. Quartal 2021
Insolvenzen im Dienstleistungsbereich und Bau am höchsten
Die meisten Insolvenzen im 3. Quartal 2021 gab es bei den Finanzdienstleistungen/sonstigen Dienstleistungen (162), im Bau (142), im Handel (125) sowie in der Beherbergung und Gastronomie (107), wobei die Anzahl der Insolvenzen grundsätzlich von der Anzahl der in den einzelnen Wirtschaftsbereichen aktiven Unternehmen abhängig ist. Eine vergleichsweise geringe Anzahl an Insolvenzen weisen die Bereiche Information und Kommunikation (15), Sachgütererzeugung (42) und persönliche Dienstleistungen (61) auf. Im 3. Quartal 2020 war eine ähnliche Verteilung der Insolvenzen auf die Wirtschaftsbereiche beobachtet worden (siehe Tabelle 1).
Registrierungen im Dienstleistungsbereich am höchsten
Im 3. Quartal 2021 wurden für die Bereiche Finanzdienstleistungen/sonstige
Dienstleistungen
Ergebnisse bzw. weitere Informationen zu Insolvenzen und Registrierungen finden Sie auf unserer Webseite.
Informationen
zur Methodik, Definitionen: Die Verordnung (EU) 2019/2152 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über europäische
Unternehmensstatistiken sowie die Unternehmensdemografiestatistik-Verordnung,
BGBl. II Nr. 270/2009 idF. BGBl. II Nr. 138/2021 verpflichten Statistik Austria,
ab dem 1. Quartal 2021 quartalsweise Daten über Insolvenzen und Registrierungen
zu erstellen.
Um die Auswirkungen der Corona-Krise in den Daten abbilden zu können,
starten die Zeitreihen bereits mit 2019. Die Statistik wird nach aggregierten
Wirtschaftsbereichen (ÖNACE 2008) ausgewertet. Erfasst sind alle marktwirtschaftlichen
Tätigkeiten in den Abschnitten B bis S (ohne Abschnitt O und Abteilung
S94) der ÖNACE 2008. Für Einheiten, für die keine ÖNACE vorhanden
ist, wird die Fachzuordnung zur WKÖ als Quelle herangezogen bzw. es
erfolgt eine Schätzung anhand einer ÖNACE-Verteilung basierend auf
den Neuaufnahmen in das statistische Unternehmensregister (URS).
Die Daten der jeweils letzten vier Berichtsquartale werden als vorläufig
ausgewiesen und bei der Veröffentlichung eines neuen Quartals revidiert.
Insolvenzen
Die Daten zu den Insolvenzen basieren auf den gerichtlichen Insolvenzverfahren.
Gezählt wird die Einleitung eines Insolvenzverfahrens einer rechtlichen
Einheit gemäß Insolvenzordnung – IO, RGBl. Nr. 337/1914. Berücksichtigt
werden: Konkursverfahren, Konkurseröffnungsverfahren, Sanierungsverfahren
mit und ohne Eigenverwaltung. Hauptdatenquelle ist die Justiz-Ediktsdatei.
Die dort erfassten Daten werden Statistik Austria vom Bundesministerium
für Justiz zur Verfügung gestellt, in das URS und das Unternehmensregister
für Zwecke der Verwaltung (URV) eingelagert sowie mit für die Statistik
notwendigen Merkmalen angereichert. Verfahrenswechsel (Einheiten, die
in einem Zeitraum von 12 Monaten mehrmals in den Edikten aufscheinen)
werden nicht gezählt, d. h. es kommt zu keinen Doppelzählungen. Nachtragsverteilungen
werden ausgeschlossen.
Hinweis: In Österreich gibt es vergleichbare
Insolvenzzahlen u. a. vom Kreditschutzverband von 1870. Obwohl die verwendete
Datenquelle ident ist, gibt es geringfügige Abweichungen zu den von
Statistik Austria veröffentlichten Zahlen. Ursachen sind u. a. abweichende
Erfassungsbereiche bzw. Zeitpunkte für die Auswertungen oder die Zuordnung
der Einheiten zu den Wirtschaftsbereichen nach ÖNACE 2008.
Registrierungen
Als Registrierung wird die Aufnahme einer rechtlichen Einheit in das
Unternehmensregister für Zwecke der Verwaltung (URV) gezählt. Neben
dem URV stellt das URS die zentrale Datenbasis für die quartalsweise
Statistik über Registrierungen von rechtlichen Einheiten dar.
Aus dem URV werden folgende Quellen zur Bestimmung der Anzahl der Registrierungen,
des Registrierungsdatums und zur Ermittlung weiterer Merkmale herangezogen:
Firmenbuch, Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger,
Wirtschaftskammer, Kammern der freien Berufe sowie Steuergrunddaten,
Umsatzsteuervoranmeldungen und Einkommensteuerdaten. Als Datum der Registrierung
zählt das erste Lebenszeichen einer Einheit in den Quellen, d. h. die
erste Registrierung wird gezählt.
Rückfragen zum Thema beantwortet in der Direktion
Unternehmen, Statistik Austria:
Sabrina LAUFER, M.A., Tel.
Medieninhaber, Hersteller und Herausgeber:
Bundesanstalt Statistik Österreich
1110 Wien, Guglgasse 13, Tel.:
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