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Arbeitskostenerhebung

STATISTIK AUSTRIA erhebt alle vier Jahre Höhe und Struktur der Arbeitskosten nach einheitlichen und international vergleichbaren Standards.

Die letzte Erhebung bezog sich auf das Berichtsjahr 2020. Die Ergebnisse dazu finden Sie auf unserer Website unter Arbeitskosten.

Die nächste Erhebung zum Berichtsjahr 2024 startet im April 2025. 

Maßgebliche nationale Rechtsgrundlage für die Arbeitskostenerhebung:

  • Bundesstatistikgesetz 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, idgF. (PDF, 234 KB)
  • Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Arbeitskostenstatistik in den Produktions- und Dienstleistungsbereichen (Arbeitskostenstatistik-Verordnung), BGBl. II Nr. 126/2006 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 166/2017.

Maßgebliche EU-Rechtsgrundlagen für die Arbeitskostenerhebung:

  • Verordnung (EG) Nr. 530/1999 zur Statistik über die Struktur der Verdienste und der Arbeitskosten;
  • Verordnung (EG) Nr. 1726/1999 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 530/1999 zur Statistik über die Struktur der Verdienste und der Arbeitskosten in bezug auf Definition und Übermittlung von Informationen über Arbeitskosten;
  • Verordnung (EG) Nr. 698/2006 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 530/1999 hinsichtlich der Qualitätsbewertung der Statistik über die Struktur der Arbeitskosten und der Verdienste.

Derzeit nicht verfügbar.

Arbeitskostenerhebung akoe@statistik.gv.at
Diese Seite wurde zuletzt am 06.02.2023 aktualisiert.
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