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Aquakulturproduktion

Die Erhebung zur Aquakulturproduktion erfolgt jährlich als Primärstatistik in Form einer Vollerhebung mit Auskunftspflicht. Im Zuge der Erhebung werden die vermarktete Gesamtmenge an Speisefischen, an BIO‑Speisefischen (freiwillige Angabe), an Laich und Jungfischen sowie Strukturdaten der Aquakulturanlagen erfasst. Die Unternehmensauswahl erfolgt auf Basis der Registrierung im Verbrauchergesundheitsinformationssystem (VIS, basierend auf der Aquakultur-Seuchenverordnung, BGBl. II Nr. 315/2009 idgF).

Die so gewonnenen Ergebnisse dienen nicht nur der Erfüllung diesbezüglicher EU‑weiter Berichtspflichten, sondern bilden auch eine wichtige Datengrundlage für die Erstellung der Versorgungsbilanzen sowie weiterführende agrarpolitische Entscheidungen.

Die Bundesanstalt Statistik Österreich ist aufgrund der Aquakultur-Statistikverordnung 2012 des Bundesministers für Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BGBl II Nr. 344/2012 idgF) verpflichtet, eine jährliche Erhebung der Aquakulturproduktion durchzuführen. Diese Erhebung ist im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum nach einheitlichen Kriterien vorzunehmen und basiert auf der Verordnung (EG) Nr. 762/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorlage von Aquakulturstatistiken durch die Mitgliedstaaten.

Umfangreiche Datenschutzinformationen zu dieser Erhebung finden Sie auf unserem Datenschutzblatt. Das Statistikgeheimnis und der Schutz Ihrer persönlichen Daten zählen zu unseren wichtigsten Grundsätzen, dazu sind wir durch das Bundesstatistikgesetz 2000 und das Datenschutzgesetz (BGBl. I Nr. 165/1999 idgF) verpflichtet.

Gemäß § 6 der Aquakultur-Statistikverordnung 2012 sowie § 9 des Bundesstatistikgesetzes 2000 (BGBl. I Nr. 163/1999 idgF) besteht bei dieser Erhebung Auskunftspflicht. Angaben zur vermarkteten BIO-Menge sind freiwillig. Zuwiderhandlungen werden gemäß § 66 dieses Gesetzes als Verwaltungsübertretung bestraft. Zur Auskunftserteilung und Mitwirkung bei dieser Erhebung bzw. an der Feststellung der neuen Auskunftspflichtigen sind sämtliche, auch ehemalige Bewirtschafter:innen von Aquakulturanlagen verpflichtet. Die Daten sind rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgetreu anzugeben. Die erhobenen Daten unterliegen der Geheimhaltung gemäß § 17 des Bundesstatistikgesetzes 2000. Eine Verwendung für steuerliche Zwecke ist ausgeschlossen.

Im Fragebogen sind für das Kalenderjahr 2022 folgende Daten zur Aquakulturproduktion anzugeben:

  • Erzeugung von Speisefischen oder Krebstieren (vermarktete Gesamtmenge, vermarktete BIO‑Menge (freiwillige Angabe), Erlöspreis der vermarkteten Gesamtmenge)
  • Erzeugung aus Brut- und Aufzuchtanlagen (vermarktete Menge an Laich bzw. Jungfisch)
  • Strukturdaten der Aquakulturanlagen

Die erforderlichen Erhebungsunterlagen ergingen postalisch an sämtliche Bewirtschafter:innen von Aquakulturanlagen. Sie werden ersucht, den ausgefüllten Fragebogen bis spätestens 20. Oktober 2023 (auch im Falle einer Leermeldung) an die Bundesanstalt Statistik Österreich zu retournieren.

Im Falle einer Leermeldung (kein Verkauf von Fischen, Krebstieren oder daraus erzeugten Produkten) ist der Fragebogen mit einem entsprechenden Vermerk zu versehen und anschließend zu retournieren.

Aquakultur bezeichnet die Aufzucht oder Haltung von Wassertieren (Fische, Krebse, Garnelen etc.) mit dem Ziel, die Produktion mithilfe entsprechender Techniken über das unter natürlichen Bedingungen mögliche Maß hinaus zu steigern. Die betreffenden Wassertiere bleiben während der gesamten Aufzucht oder Haltung, einschließlich Ernte bzw. Fang, Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person bzw. Gegenstand von Rechtsansprüchen aus vertraglichen Verpflichtungen (z. B. im Zusammenhang mit dem Besatz von Wildgewässern).

Aquakulturproduktion bezeichnet die unter den zuvor genannten Umständen produzierte Menge an Fischen, Krebsen, Garnelen etc., die verkauft bzw. abgegeben wurde (lebend, roh oder veredelt).

Hinweis: Mengen zur Selbstversorgung, Handelsware (Zu- und unmittelbarer Weiterverkauf) sowie Erträge aus der Fischerei (inkl. Anglerwesen/Sportfischerei) zählen nicht zur Aquakulturproduktion und sind somit von der Erhebung ausgenommen!

Definitionen und Erläuterungen stehen unter Anhänge I & II zur Verfügung.

Die FAO Website bietet eine ausführliche Liste an Fischarten (unter: „Download the list / Download“).

Die Erhebung zur Aquakulturproduktion kann online mit der Applikation eQuest‑Web durchgeführt werden. Die erforderlichen Zugriffsdaten wurden postalisch zugestellt. Beim erstmaligen Einstieg müssen Sie das Passwort ändern.

Zum Fragebogen

  • Der Webfragebogen ist direkt online auszufüllen, es ist kein Herunterladen erforderlich.
  • Bereits bei der Eingabe der Daten werden gezielte Prüfungen vorgenommen und unplausible Eintragungen mittels Warn- und Fehlerhinweisen kenntlich gemacht.
  • Die Ausfüllarbeit kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Generell ist darauf zu achten, dass die eingegebenen Daten regelmäßig gespeichert werden, um einem Datenverlust vorzubeugen.
  • Erst nach Klick auf den Button „Fragebogen melden“ und den Erhalt der damit einhergehenden Sendebestätigung gilt der Fragebogen für das System der Bundesanstalt als übermittelt.

Team Tierische Produktion Tel.: +43 1 711 28-7959
Tel.: +43 1 711 28-8291
tiere@statistik.gv.at Telefonisch erreichbar werktags von 9:00–15:00 Uhr
Diese Seite wurde zuletzt am 29.09.2023 aktualisiert.
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