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Allgemeine Viehzählung

Zur Ermittlung des Bestands an Schweinen, Schafen und Ziegen am Stichtag 1. Dezember werden im Zuge der Allgemeinen Viehzählung mittels geschichteter Zufallsstichprobe jährlich rund 7 000 landwirtschaftliche Betriebe ausgewählt und direkt befragt. Auf Basis der Bestandsmeldungen der befragten Einheiten werden nach Abschluss des zugehörigen Plausibilitätsverfahrens Landes‑ und Bundesbestände per Hochrechnung ermittelt.

Die so gewonnenen Ergebnisse dienen nicht nur der Erfüllung diesbezüglicher europaweiter Berichtspflichten, sondern bilden auch eine wichtige Datengrundlage für die Erstellung der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung, Versorgungsbilanzen und Prognosen zur Brutto-Eigenerzeugung.

Die Bundesanstalt Statistik Österreich ist aufgrund der Verordnung des Bundesministers für Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, BGBl II Nr. 163/2012 idgF, mit der Durchführung der Stichprobenerhebung und zur Ermittlung des Bestands an Schweinen, Schafen und Ziegen mit Stichtag 1. Dezember 2023 beauftragt. Die Erhebung des Viehbestands ist im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum nach einheitlichen Kriterien vorzunehmen und basiert auf der Verordnung (EG) Nr. 1165/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorlage von Viehbestands‑ und Fleischstatistiken.

Umfangreiche Datenschutzinformationen zu dieser Erhebung finden Sie auf unserem Datenschutzblatt. Das Statistikgeheimnis und der Schutz Ihrer persönlichen Daten zählen zu unseren wichtigsten Grundsätzen, dazu sind wir durch das Bundesstatistikgesetz 2000 und das Datenschutzgesetz (BGBl. I Nr. 165/1999 idgF) verpflichtet.

Gemäß der o. g. Verordnung sowie § 9 des Bundesstatistikgesetzes 2000 (BGBl. I Nr. 163/1999 idgF) besteht Auskunftspflicht! Zur Mitwirkung bei dieser Erhebung bzw. an der Feststellung des:der neuen Auskunftspflichtigen sind sämtliche, auch ehemalige Bewirtschafter:innen von landwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet. Die Daten sind rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgetreu anzugeben. Die erhobenen Daten unterliegen der Geheimhaltung gemäß § 17 des Bundesstatistikgesetzes 2000. Eine Verwendung für steuerliche Zwecke ist ausgeschlossen. Auskunftsverweigerung oder wissentlich unvollständige Angaben werden gemäß § 12 des BGBl. II Nr. 163/2012 bzw. § 66 des Bundesstatistikgesetzes als Verwaltungsübertretung bestraft.

Im Fragebogen anzugeben ist der Stichtagsbestand am 1. Dezember 2023 von

  • Schweinen
  • Schafen
  • Ziegen
  • bzw. die Anzahl der nicht untersuchten Schlachtungen von Schweinen im Zeitraum von 2. Dezember 2022 bis 1. Dezember 2023

Im Falle einer Leermeldung ist der Fragebogen mit einem entsprechenden Vermerk zu versehen und anschließend zu retournieren.

Die erforderlichen Erhebungsunterlagen ergingen postalisch an rund 7 000 aufgrund einer geschichteten Zufallsstichprobe ausgewählte landwirtschaftliche Betriebe. Sie werden ersucht, den ausgefüllten Fragebogen (auch im Falle einer Leermeldung) bis spätestens 20. Dezember 2023 an die Bundesanstalt Statistik Österreich zu retournieren.

Unabhängig von ihrer weiteren Nutzung gelten alle (auch kurzfristig) eingestellten Tiere der erhobenen Gattungen als Teil des „Betriebsbestands am Stichtag“ und müssen mit angegeben werden.

Die Erhebung zur Allgemeinen Viehzählung am 1. Dezember 2023 kann online über das Portal von Statistik Austria durchgeführt werden. Die erforderlichen Zugriffsdaten wurden postalisch zugestellt. Haben Sie ein Initialpasswort erhalten, so muss dieses beim erstmaligen Einstieg in ein persönliches Passwort geändert werden, welches danach zum wiederholten Einstieg ins Portal verwendet werden kann. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der VIS Website.

Zum Fragebogen

Nach erfolgreicher Anmeldung im Statistik Austria Portal gelangen Sie mittels Klick auf die Schaltfläche eQuest‑Web zum Webfragebogen „Allgemeine Viehzählung 2023“.

  • Bereits bei der Eingabe der Daten werden gezielte Prüfungen vorgenommen und unplausible Eintragungen mittels Warn- und Fehlerhinweisen kenntlich gemacht.
  • Die Ausfüllarbeit kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Generell ist darauf zu achten, dass die eingegebenen Daten regelmäßig gespeichert werden, um einem Datenverlust vorzubeugen.
  • Erst nach Klick auf den Button „Fragebogen melden“ und den Erhalt der damit einhergehenden Sendebestätigung gilt der Fragebogen für das System der Bundesanstalt als übermittelt.

Team Tierische Produktion Telefonisch erreichbar werktags von 9 bis 15 Uhr
Tel.: +43 1 711 28-7120
Tel.: +43 1 711 28-7959
Tel.: +43 1 711 28-7654
tiere@statistik.gv.at Fax: +43 1 493 43 00
Diese Seite wurde zuletzt am 17.01.2024 aktualisiert.
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