Zum Hauptinhalt springen

Arbeitsprogramm und Tätigkeitsberichte

Gemäß den Bestimmungen des Bundesstatistikgesetztes hat die Leitung von Statistik Austria jährlich für das nächste Kalenderjahr das Jahresarbeitsprogramm sowie für die darauffolgenden vier Kalenderjahre das Vierjahresarbeitsprogramm dem Statistikrat und in weiterer Folge dem Wirtschaftsrat vorzulegen.

Das "Statistische Arbeitsprogramm für das Jahr 2024 einschließlich der Vorschau auf das Arbeitsprogramm 2025-2028 sowie Tätigkeitsbericht 2022" gibt Aufschluss über die statistischen Projekte, die Statistik Austria im genannten Zeitraum durchführen wird bzw. deren Durchführung geplant ist, sowie über die Umsetzung des Arbeitsprogramms 2022. Der Bericht besteht aus einem Text- und einem Tabellenteil. Beide Teile gliedern sich jeweils nach der Organisationsstruktur von Statistik Austria.

Statistisches Arbeitsprogramm 2024
Diese Seite wurde zuletzt am 15.12.2023 aktualisiert.
Merkliste anzeigen