Die EU-weit harmonisierte Leistungs- und Strukturstatistik erlaubt Aussagen über die Struktur, Tätigkeit, Beschäftigung, Investitionstätigkeit und Leistung der Unternehmen auf nationaler und regionaler Ebene in der Gliederung nach Wirtschaftsbereichen entsprechend der ÖNACE 2008. Über die detaillierte Beschreibung der nationalen Wirtschaftsstrukturen hinaus werden auch wichtige Basisdaten zur Berechnung des Bruttoinlandsproduktes im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung auf nationaler und regionaler Ebene, für Input-Output-Tabellen sowie für Wirtschaftsprognosen zur Verfügung gestellt.
Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen sind auf europäischer Ebene die Verordnung (EU) 2019/2152 über europäische Unternehmensstatistiken sowie die neue nationale Leistungs- und Strukturstatistik-Verordnung 2022. Diese bedingen konzeptionelle Änderungen ab dem Berichtsjahr 2021. Die Ergebnisse für das Berichtsjahr 2021 wurden nach diesen neuen Vorgaben erstellt, wodurch die Ergebnisse mit dem Vorjahr (Berichtsjahr 2020) nur bedingt vergleichbar sind. Nähere Informationen sind dem Nachrichtenartikel zu entnehmen (Heft 05/2023, 408ff).