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Allgemeines

Das Bundes-Energieeffizienzgesetz (BGBl. I Nr. 72/2014) verpflichtet den Bund u.a. Energieeffizienzmaßnahmen bei Bundesgebäuden durchzuführen. Als eine Voraussetzung und Grundlage für die Planung und Durchführung entsprechender Maßnahmen wurde beschlossen, den Bestand an Bundesgebäuden - einschließlich jener Gebäude bzw. Gebäudeteile, welche vom Bund genutzt werden - sowie Daten zu den Gebäuden zentral in der Bundesgebäudedatenbank (BGDB) zu verspeichern.

Bundesgebäudedatenbank (BGDB)

Die Bundesgebäudedatenbank wurde als integrierter Bestandteil des Adress-, Gebäude- und Wohnungsregisters (AGWR) eingerichtet und dieses für die neuen Erfordernisse angepasst. Dadurch können AGWR-Nutzende, die für die Rolle „Bund“ zugelassen sind, die speziellen Funktionalitäten der BGDB verwenden.

Das bedeutet, dass jene Nutzer:innen auf das AGWR zugreifen und Daten der als Bundesgebäude gekennzeichneten Gebäude und Nutzungseinheiten sehen und bearbeiten, die dazu befugt sind. Zusätzlich zu den Angaben des AGWR betreffend Gebäude bzw. Nutzungseinheiten können in der BGDB weitere Informationen speziell zu den Bundesgebäuden verspeichert werden. Die Angaben werden von den verantwortlichen Ressorts laufend in die BGDB eingepflegt.

Diese Seite wurde zuletzt am 02.06.2022 aktualisiert.
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