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Dokumentation

Handbuch

Allen Anwender:innen des Adress-GWR Online steht ein umfassendes Handbuch zur Verfügung, das sich aus drei Teilen zusammensetzt:

Das fachliche Handbuch beinhaltet eine allgemeine Beschreibung der Inhalte des AGWR-Online und richtet sich sowohl an diejenigen, die direkt mit der Applikation arbeiten, als auch an jene mit einer eigens entwickelten Software, die über eine Schnittstelle mit dem AGWR verbunden ist.

Das praktische Handbuch ist eine Beschreibung der Handhabung der Applikation. Zu allen wichtigen Punkten finden sich Querverweise zum ersten Teil des Handbuchs.

Der Anhang beinhaltet ergänzende Informationen.

Fachliches Handbuch AGWR

Praktisches Handbuch zum AGWR-Online

Anhang Handbuch

Neben den Unterlagen zur Applikationsbedienung werden weiterführende Informationen, Dokumentationen sowie Arbeitsbehelfe zur Verfügung gestellt.

AGWR-Datenblatt

Auf Anregung zahlreicher Gemeinden hat Statistik Austria ein AGWR–Datenblatt entworfen, das all jene Fragen enthält, die im AGWR für Baumaßnahmenmeldungen von Neuerrichtungen zu beantworten/erfassen sind.

Angedacht ist dieses zur Unterstützung für jene Fälle, wo im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens bzw. der Baufertigstellungsmeldung beim Bauherrn oder Planverfasser die entsprechenden Angaben zu erfragen sind. Es gibt – außer in Niederösterreich und dem Burgenland – keine gesetzliche Basis, die den Bauwerber bzw. Planverfasser verpflichtet, das Datenblatt auszufüllen. Die Datenbereitstellung mittels des Datenblattes erfolgt somit freiwillig.

Das Datenblatt ist in einen Block für die Angaben zum Gebäude und in einen Block für die Angaben zu einer Nutzungseinheit untergliedert. Gibt es in einem Gebäude mehrere Nutzungseinheiten, dann wäre für jede ein eigenes Datenblatt (nur Angaben zur Nutzungseinheit) auszufüllen.

AGWR-Datenblatt

Leitfaden zum Adressregister

Für die Art der Adressvergabe gibt es keine gesetzliche Grundlage. Auf Basis einer repräsentativen Onlineumfrage unter den österreichischen Städten und Gemeinden im Jahr 2011 wurde vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen ein Leitfaden als unverbindliche Richtlinie zur Vergabe von Adressen auf Gebäudeebene erstellt.

Leitfaden zum Adressregister

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzliche Grundlage für die Einrichtung des Gebäude- und Wohnungsregisters (GWR) bildet das Gebäude- und Wohnungsregistergesetz; die Errichtung des Adressregisters ist in einer Novelle des Vermessungsgesetzes geregelt. Die parlamentarische Beschlussfassung dieser beiden Rechtsgrundlagen erfolgte am 29.01.2004 (BGBl. I Nr. 9/2004) gemeinsam mit dem E-Government Gesetz, da vor allem das Adressregister eine wesentliche Voraussetzung für E-Government bildet. Beide gesetzlichen Bestimmungen traten am 01.03.2004 in Kraft und sehen eine Meldeverpflichtung für die Gemeinden ab 01.07.2004 vor.

Die Adressregisterverordnung (AdrRegV) regelt den Inhalt und die Struktur der Angaben des Adressregisters. Die Neufassung der Adressregisterverordnung ist am 20.02.2016 in Kraft getreten – AdrRegV 2016 (BGBl. II Nr. 51/2016).

Am 01.01.2010 ist die Änderung des GWR-Gesetzes in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 125/2009).

In den Novellen 2013 (BGBl. I Nr. 1/2013) und 2018 (BGBl. I Nr. 78/2018) wurden bei einigen Ministerien die bestehenden Zugriffsrechte erweitert und weiteren Bundesdienststellen neue Zugriffsrechte eingeräumt.

Gemäß § 23 (1) Bundes-Energieeffizienzgesetz ist der Bund berechtigt, das von der Bundesanstalt Statistik Österreich eingerichtete und geführte Gebäude- und Wohnungsregister einschließlich der Energieausweisdatenbank für Zwecke des bundeseigenen Energiemanagements und der Energieeffizienz zu nutzen.

Diese Seite wurde zuletzt am 26.03.2024 aktualisiert.
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