Mit aktuellen Ergebnissen zur Verurteilungs- und Wiederverurteilungsstatistik wird im Folgenden ein Überblick über die gerichtliche Kriminalstatistik gegeben.
Insgesamt wurden im Berichtsjahr 2019
Im Berichtsjahr 2019 ist die Anzahl der Verurteilungen
Bei beinahe zwei Drittel aller Verurteilungen wurde im Jahr 2019 eine Freiheitsstrafe verhängt. Mehr als die Hälfte der Freiheitsstrafen bzw. 36,0% aller Strafen waren bedingte Freiheitsstrafen. Diese machten den größten Anteil aus, gefolgt von unbedingten Geldstrafen (21,7%) und unbedingten Freiheitsstrafen (20,2%). Auch bei den Verurteilungen von Jugendlichen überwogen die bedingten Freiheitsstrafen. Etwa jeder bzw. jede zehnte zum Tatzeitpunkt 14- bis 17-Jährige erhielt einen Schuldspruch unter Vorbehalt der Strafe (8,5%) oder ohne Strafe (0,9%).
Den
Insgesamt wurden
Die Analysen zeigen, dass beim Großteil der Personen der Kohorte 2015 die Anlassverurteilung ein einmaliges Ereignis blieb: 44,6% der beobachteten Personen waren weder vorbestraft, noch wurden sie im auf die Verurteilung/Entlassung folgenden Analysezeitraum von einem österreichischen Gericht rechtskräftig verurteilt. Etwa jede fünfte Person der Kohorte 2015 hatte eine längere Verurteilungskarriere vorzuweisen. 19,8% waren zum Zeitpunkt der Ausgangsverurteilung bereits vorbestraft und hatten mindestens eine Folgeverurteilung im Beobachtungszeitraum.
Der überwiegende Teil der Personen aus der Kohorte 2015 blieb ohne Folgeverurteilung (73,9%), wenn diese bei der Ausgangsverurteilung zu einer teilbedingten Geldstrafe verurteilt worden waren. Auch bei den bedingten und teilbedingten Freiheitsstrafen lag die Wiederverurteilungsquote unter dem Durchschnitt (31,5% bzw. 25,7%). Personen, die aus einer unbedingten Freiheitsstrafe entlassen worden waren, wiesen die höchste Wiederverurteilungsquote (43,6%) auf.
Die Gerichtliche Kriminalstatistik basiert auf dem Strafregisterfile, das vom Bundesministerium für Inneres geführt wird. Die Verurteilungsstatistik gliedert die von österreichischen Gerichten ausgesprochenen rechtskräftigen Verurteilungen nach dem Strafgesetzbuch bzw. den Nebenstrafgesetzen. Bis zum Berichtsjahr 2011 wurde bei einem Verfahren wegen mehreren strafbaren Handlungen die Verurteilung dem Delikt zugeordnet, das für den Strafsatz maßgebend war („Führendes Delikt“). Ab dem Berichtsjahr 2012 wird die Angabe zur Strafsatzbestimmung vom Gericht übermittelt. Seither wird auf die algorithmische Ermittlung des „führenden Delikts“ verzichtet und die Strafsatzbestimmung ausgewiesen. Zudem besteht ab 2012 die Möglichkeit, alle Delikte, die einer Verurteilung zugrunde liegen, in der Statistik auszuweisen.
Die Wiederverurteilungsstatistik umfasst alle Personen, die in einem Ausgangsjahr rechtskräftig verurteilt worden sind (mit Ausnahme zu einer unbedingten Haftstrafe oder Anstaltsunterbringung) bzw. in diesem Jahr aus einer unbedingten Haftstrafe oder einem Maßnahmenvollzug entlassen worden sind. Diese Personen werden über einen festgelegten Zeitraum hinsichtlich neuerlicher Verurteilungen beobachtet. Bis zum Berichtsjahr 2013 (Ausgangsjahr 2009) lag dieser bei fünf Kalenderjahren. Abhängig vom Zeitpunkt der Verurteilung bzw. Entlassung im Ausgangsjahr erstreckte sich der Analysezeitraum somit über mindestens vier bis maximal fünf Jahre. Erstmals mit dem Berichtsjahr 2014 (Kohorte 2010) wird jede Person individuell über vier Jahre hinsichtlich einer Wiederverurteilung beobachtet.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik umfasst alle polizeilich bekannt gewordenen gerichtlich strafbaren Handlungen, bei deren Bearbeitung sich der Verdacht einer nicht bloß auf Verlangen des Verletzten zu verfolgenden strafbaren Handlung nach dem Strafgesetzbuch oder nach strafrechtlichen Nebengesetzen ergeben hat (Anzeigenstatistik). Sie wird vom Bundesministerium für Inneres geführt und auf dessen Homepage veröffentlicht.