Die Tabelle „Überblick - Gesundheitsausgaben in
Österreich“ laut „System of Health Accounts (SHA)“ stellt die
Entwicklung der Gesundheitsausgaben in Österreich für die Jahre 2004
bis 2019 dar. Die Gesundheitsausgaben nach SHA setzen sich aus den laufenden
Gesundheitsausgaben und den Investitionen im Gesundheitsbereich zusammen.
Im Jahr 2019 betrugen die nach SHA berechneten laufenden
Gesundheitsausgaben in Österreich 41.483 Mio. Euro oder 10,4% des Bruttoinlandsprodukts
(BIP). Darüber hinaus entfielen 2.675 Mio. Euro auf Investitionen im
Gesundheitsbereich. Im Zeitraum von 2004 bis 2019 stiegen die laufenden
Gesundheitsausgaben (zu laufenden Preisen) im Durchschnitt um 3,9%.
Der Anstieg vom Beginn der Zeitreihe im Jahr 1990 bis 2019 machte durchschnittlich
4,8% pro Jahr aus. Gemessen als Anteil am BIP, legten die laufenden
Gesundheitsausgaben in der gesamten Periode 1990 bis 2019 von 7,8% auf
10,4% zu.
Laufende Gesundheitsausgaben – Öffentlich
Die öffentlichen laufenden Gesundheitsausgaben beinhalten
Ausgaben des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Sozialversicherungsträger
und betrugen im Jahr 2019 31.209 Mio. Euro, dies entsprach einem Anteil
von 75,2% an den gesamten laufenden Gesundheitsausgaben. Werden die
öffentlichen Investitionen hinzugezählt, erhöhen sich die öffentlichen
Ausgaben auf 32.622 Mio. Euro.
Von den öffentlichen laufenden Gesundheitsausgaben
für das Jahr 2019 entfiel mit 45,0% der größte Anteil auf Leistungen
der stationären Gesundheitsversorgung inklusive stationäre Pflegeleistungen.
Neben den Ausgaben für ambulante Leistungen, für welche 27,6% der
öffentlichen laufenden Gesundheitsausgaben aufgewendet wurden, waren
die pharmazeutischen Erzeugnisse und medizinische Ge- und Verbrauchsgüter
(13,4%) sowie die häusliche Pflege (7,7%) die wesentlichsten Ausgabenkategorien.
Im Zeitraum von 2004 bis 2019 stiegen die öffentlichen
laufenden Ausgaben von 17.267 Mio. Euro auf 31.209 Mio. Euro. Dies entspricht
einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von 4,0%. In der gesamten
Periode von 1990 bis 2019 wuchsen die Ausgaben jährlich um 4,9% im
Mittel.
Der durchschnittliche jährliche Anstieg im Zeitraum
2004 bis 2019 war in den Bereichen Krankentransport und Rettungsdienste
sowie ambulante Leistungen (jeweils 4,7%) am stärksten. Deutlich unter
dem Durchschnitt der jährlichen Steigerung der öffentlichen laufenden
Gesundheitsausgaben (4,0%) lag hingegen das durchschnittliche jährliche
Wachstum in den Bereichen pharmazeutische Erzeugnisse und medizinische
Ge- und Verbrauchsgüter und häusliche Pflege (jeweils 3,2%).
Laufende Gesundheitsausgaben – Privat
Die privaten laufenden Gesundheitsausgaben beinhalten
Ausgaben der privaten Haushalte und der Versicherungsunternehmen, der
privaten Organisationen ohne Erwerbszweck (POoE) sowie Ausgaben der
Unternehmen für betriebsärztliche Leistungen, wobei private Haushalte
und Versicherungsunternehmen den größten Teil dieser Ausgaben tätigten.
Letztere finanzierten wiederum Ausgaben für stationäre und ambulante
Leistungen, pharmazeutische Erzeugnisse und medizinische Ge- und Verbrauchsgüter
sowie für die Verwaltung der Gesundheitsversorgung im Bereich der privaten
Krankenversicherungen. Für die Zeitreihe 2004 bis 2019 sind die ambulanten
Leistungen aufgeteilt in ambulante Gesundheitsversorgung, häusliche
Pflege, Krankentransport und Rettungsdienste sowie Prävention verfügbar.
Private Haushalte und Versicherungsunternehmen gaben
im Jahr 2019 9.488 Mio. Euro für Gesundheitsleistungen aus. Für die
ambulante Gesundheitsversorgung wurden 31,2% aufgewendet, für pharmazeutische
Erzeugnisse und medizinische Ge- und Verbrauchsgüter 29,7% und für
Leistungen der stationären Gesundheitsversorgung 26,8%. Weitere 8,1%
wurden für die Verwaltung der Gesundheitsversorgung, 2,5% für häusliche
Pflege und 1,3% für Prävention ausgegeben, während 0,4% auf Krankentransport
und Rettungsdienste entfielen.
Die Ausgaben der privaten Haushalte und Versicherungsunternehmen
wuchsen von 5.900 Mio. Euro im Jahr 2004 auf 9.488 Mio. Euro im Jahr
2019 an, dies kommt einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate
von 3,2% gleich. Im gesamten Zeitraum von 1990 bis 2019 stiegen die
Ausgaben um 4,6% im Durchschnitt pro Jahr.
Ein starkes Wachstum über die Periode 2004 bis 2019
ist bei der häuslichen Pflege zu verzeichnen, die durchschnittlichen
jährlichen Ausgaben wuchsen um 17,3%. Dieser Anstieg lässt sich u.a.
dadurch begründen, dass ab 2008 Daten für die 24-Stunden-Betreuung
berücksichtigt worden sind. Betrachtet man nur die Hauskrankenpflege
ohne 24-Stunden-Betreuung, liegt das Wachstum bei 7,4%. Das zweitgrößte
Wachstum bei den privaten Ausgaben verzeichnete mit 4,0% Krankentransport
und Rettungsdienste, gefolgt von den pharmazeutischen Erzeugnissen und
medizinischen Ge- und Verbrauchsgütern mit 3,3%.
Die laufenden Gesundheitsausgaben der POoE und der
Unternehmen betrugen 692 Mio. Euro bzw. 94 Mio. Euro im Jahr 2019. Die
mittleren jährlichen Zuwächse der POoE-Ausgaben für Gesundheitsleistungen
von 5,2% und der Unternehmen von 5,9% über die Periode 2004 bis 2019
lagen deutlich über den Ausgabensteigerungen der privaten Haushalte
und Versicherungsunternehmen (3,2%).
Investitionen
Die Entwicklung im Gesundheitsbereich zeigt, dass
die Leistungserbringer im Gesundheitswesen ihre Investitionen von 1.517
Mio. Euro im Jahr 2004 auf 2.675 Mio. Euro im Jahr 2019 steigerten.
Davon entfielen im Jahr 2019 1.413 Mio. Euro (52,8%) auf öffentliche
Investitionen (u.a. für Fondskrankenanstalten) und 1.262 Mio. Euro
(47,2%) auf private Investitionen (z.B. niedergelassene Allgemein-,
Fach- und Zahnärzte). Das durchschnittliche jährliche Wachstum zwischen
2004 und 2019 lag bei 3,9%, in der gesamten Periode von 1990 bis 2019
stiegen die Investitionen um 4,5% im Mittel pro Jahr.
Gesundheitsausgaben nach den SHA Dimensionen:
HF, HP und HC
Die Gesundheitsausgaben laut SHA stellen die laufenden
Gesundheitsausgaben (ohne Investitionen) nach den Finanzierungssystemen
(HF), den Erbringern von Gesundheitsleistungen (HP) sowie den Gesundheitsleistungen
und -gütern (HC) dar. Anhand dieser Dimensionen können eine dreidimensionale
und drei zweidimensionale Tabellen zur effizienten Darstellung der Gesundheitsausgaben
erzeugt werden.
In Österreich wurden im Jahr 2019 41.483 Mio. Euro
für die laufende Gesundheitsversorgung ausgegeben. Von diesen entfielen
12.646 Mio. Euro oder 30,5% auf das Finanzierungssystem Staat (HF.1.1),
während das Finanzierungssystem Sozialversicherungsträger (HF.1.2.1)
18.563 Mio. Euro oder einen Anteil von 44,7% finanzierte.
Die privaten Haushalte (HF.3) wendeten im Jahr 2019
in Summe 7.332 Mio. Euro für Gesundheitsleistungen und -güter auf,
dies entspricht einem Anteil von 17,7% an den gesamten laufenden Gesundheitsausgaben.
Davon wurden 9,9% durch Kostenbeteiligungen der privaten Haushalte im
Rahmen der Sozialversicherungsträger aufgebracht (HF.3.2.1).
Die freiwilligen Krankenversicherungen (HF.2.1) finanzierten
5,2%, die POoE (HF.2.2) 1,7% und die Unternehmen (HF.2.3) 0,2% der gesamten
laufenden Gesundheitsausgaben. Damit finanzierten die freiwilligen Systeme
der Gesundheitsfinanzierung (HF.2) in Summe 7,1% der gesamten laufenden
Gesundheitsausgaben im Jahr 2019.
Nach Leistungserbringern (HP) betrachtet entfiel 2019
der größte Teil der laufenden Gesundheitsausgaben mit 16.028 Mio.
Euro bzw. 38,6% auf Krankenanstalten (HP.1). Finanziert wurden diese
zu 47,4% durch das Finanzierungssystem Sozialversicherungsträger (HF.1.2.1)
und zu 43,7% durch das Finanzierungssystem der Gebietskörperschaften
Bund, Länder und Gemeinden (HF.1.1). Der restliche Anteil von 8,9%
wurde großteils von freiwilligen Krankenversicherungen (HF.2.1) und
privaten Haushalten (HF.3) aufgebracht. Von den 16.028 Mio. Euro für
Krankenanstalten flossen 12.969 Mio. Euro in die stationäre kurative
sowie rehabilitative Versorgung (HC.1.1, HC.2.1), 206 Mio. Euro wurden
für tagesklinische kurative Leistungen (HC.1.2) und 2.853 Mio. Euro
für ambulante kurative Leistungen (HC.1.3) verwendet.
Für den niedergelassenen Bereich (HP.3) wurden 9.550
Mio. Euro oder 23,0% der laufenden Gesundheitsausgaben zur Verfügung
gestellt. Davon entfielen 4.243 Mio. Euro auf niedergelassene Allgemeinärztinnen
und Allgemeinärzte bzw. Fachärztinnen und Fachärzte (HP.3.1) und
2.029 Mio. Euro auf niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte (HP.3.2).
Die restlichen 3.277 Mio. Euro wurden in Praxen von Angehörigen anderer
Gesundheitsberufe (HP.3.3) und ambulanten Zentren (HP.3.4) sowie für
Erbringer häuslicher Gesundheitsleistungen (HP.3.5) aufgewendet. Der
größte Teil der Mittel zur Finanzierung der ambulanten Leistungserbringer
(HP.3) stammte mit 57,1% (5.458 Mio. Euro) von den Sozialversicherungsträgern
(HF.1.2.1). Weitere 29,9% (2.851 Mio. Euro) wurden von den privaten
Haushalten (HF.3) finanziert, wobei 267 Mio. Euro dieser Aufwendungen
durch Selbstbehalte (HF.3.2.1) erbracht wurden. Die übrigen 13,0% der
laufenden ambulanten Gesundheitsausgaben wurden vom Finanzierungssystem
Staat (HF.1.1), von freiwilligen Krankenversicherungen (HF.2.1) sowie
den POoE (HF.2.2) beigesteuert.
Auf Apotheken und den Einzelhandel (HP.5) entfielen
in Summe 15,6% der laufenden Gesundheitsausgaben, wobei 4.379 Mio. Euro
an Apotheken (HP.5.1) und 2.091 Mio. Euro an den Einzelhandel (HP.5.2,
HP.5.9) flossen. Zu 57,3% finanzierten die Sozialversicherungsträger
(HF.1.2.1) Güter dieser Kategorie (HP.5). Die privaten Haushalte (HF.3)
trugen 2.557 Mio. Euro bzw. 39,5% der gesamten Aufwendungen für Apotheken
und den Einzelhandel (HP.5), wovon 14,3% durch Kostenbeteiligungen mit
den Sozialversicherungsträgern (HF.3.2.1) gedeckt wurden.
Die laufenden Ausgaben für Wohn- und Pflegeheime
(HP.2) beliefen sich im Jahr 2019 auf 3.534 Mio. Euro und somit auf
einen Anteil von 8,5% an den gesamten laufenden Gesundheitsausgaben.
Der Großteil dieser Ausgaben (90,4%) wurde für stationäre Langzeitpflegeleistungen
(HC.3.1) aufgewendet. Die restlichen 9,6% fielen für stationäre rehabilitative
Leistungen (HC.2.1) und tagesklinische Langzeitpflege (HC.3.2) an. Mit
einem Finanzierungsanteil von 61,5% trug das Finanzierungssystem Staat
(HF.1.1) den Großteil der Aufwendungen für Pflegeheime. 33,1% der
Mittel wurden von den privaten Haushalten (HF.3) finanziert und weitere
5,3% von den POoE (HF.2.2).
Für Erbringer von Hilfsleistungen der Gesundheitsversorgung
(HP.4) wurden 2019 3,0% der gesamten laufenden Gesundheitsausgaben bzw.
1.237 Mio. Euro aufgewendet. Davon entfielen 723 Mio. Euro auf Ambulanz
und Rettungsdienste (HP.4.1), die zu 35,9% von den Sozialversicherungsträgern
(HF1.2.1), zu 40,9% von POoE (HF.2.2) und zu 17,8% vom Finanzierungssystem
Staat (HF.1.1) finanziert wurden. Auf medizinische und diagnostische
Labore entfielen 514 Mio. Euro, die in erster Linie (83,0%) von den
Sozialversicherungsträgern (HF.1.2.1) getragen wurden.
Die laufenden Ausgaben für Prävention (HC.6) betrugen
für das Jahr 2019 869 Mio. Euro, davon wurden 50,1% vom Finanzierungssystem
Staat (HF.1.1) geleistet. Die Sozialversicherungsträger (HF.1.2.1)
und die privaten Haushalte (HF.3) kamen für einen Anteil von 22,6%
bzw. 13,7% der Ausgaben für Präventionsleistungen auf. Die restlichen
Aufwendungen wurden von Unternehmen (HF.2.3), POoE (HF.2.2) und freiwilligen
Krankenversicherungen (HF.2.1) getragen.
Für die Verwaltung der Gesundheitsversorgung und
Gesundheitssystemfinanzierung (HC.7) fielen im Jahr 2019 Ausgaben in
der Höhe von 1.681 Mio. Euro an. Auf Ebene der Finanzierungssysteme
verteilen sich diese Verwaltungsausgaben zu 6,3% auf die Gebietskörperschaften
(HF.1.1), zu 47,7% auf die Sozialversicherungsträger (HF.1.2.1) und
zu 46,0% auf die freiwilligen Krankenversicherungen (HF.2.1).
Unter der Kategorie sonstige Wirtschaftszweige (HP.8)
wurden im Jahr 2019 2.286 Mio. Euro verbucht. Es handelt sich dabei
einerseits um private Haushalte als Erbringer von häuslichen Pflegeleistungen
(HP.8.1) mit 2.062 Mio. Euro im Jahr 2019 und um sonstige Wirtschaftszweige
als sekundäre Produzenten von Gesundheitsleistungen (HP.8.2) mit Ausgaben
in Höhe von 224 Mio. Euro. In Kategorie HP.8.2 sind zum Beispiel Ausgaben
für Gesundheitsleistungen in Justiz- und Heereseinrichtungen inkludiert.
Für die Kategorie übrige Welt (HP.9), welche Einrichtungen
im Ausland enthält, die Gesundheitsdienstleistungen an Gebietsansässige
erbringen, wurden im Jahr 2019 insgesamt 383 Mio. Euro ausgegeben. Davon
entfielen 72,6% auf ambulante kurative Leistungen (HC.1.3) und 20,7%
auf stationäre Leistungen (HC.1.1, HC.2.1). Innerhalb der ambulanten
kurativen Leistungen beliefen sich die zahnärztlichen Leistungen auf
185 Mio. Euro bzw. 66,5%.
Öffentliche laufende Gesundheitsausgaben
für landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten (Fondskrankenanstalten)
Die öffentlichen laufenden Gesundheitsausgaben für
Fondskrankenanstalten stehen sowohl differenziert nach Finanzierungssystemen
als auch nach stationären (inklusive tagesklinischen) und ambulanten
Leistungen je Bundesland zur Verfügung. Bei Fondskrankenanstalten handelt
es sich um Akutkrankenanstalten in öffentlicher und privater Trägerschaft,
welche über die neun Landesgesundheitsfonds (teil)finanziert werden.
Sie repräsentieren, mit 86,3% (2019) aller Aufenthalte von Patientinnen
und Patienten, die wichtigste Gruppe der österreichischen Spitäler.
Auf die öffentlichen laufenden Ausgaben für Fondskrankenanstalten
entfielen 11.988 Mio. Euro im Jahr 2018 und 12.575 Mio. Euro im Jahr
2019. Dies entspricht einem Anstieg von 4,9% gegenüber dem Vorjahreswert.
Das wichtigste Finanzierungssystem stellen die Sozialversicherungsträger
(HF.1.2.1) mit 5.625 Mio. Euro oder 44,7% im Jahr 2019 dar. Der Bund
(HF.1.1.1), die Länder (HF.1.1.2.1) und die Gemeinden (HF.1.1.2.2)
trugen jeweils mit 1.395 Mio. Euro, 4.236 Mio. Euro, und 1.319 Mio.
Euro zur Finanzierung bei. Das Finanzierungssystem Staat (HF.1.1) konzentrierte
damit insgesamt 55,3% der öffentlichen Ausgaben für Fondskrankenanstalten
auf sich.
Die öffentlichen laufenden Ausgaben für stationäre
(inklusive tagesklinische, HC.1.1, HC.1.2) und ambulante Leistungen
(HC.1.3) in den österreichischen Fondskrankenanstalten standen im Jahr
2019 im Verhältnis 78,6% (9.888 Mio. Euro) zu 21,4% (2.686 Mio. Euro).
Dabei variierte der Anteil der öffentlichen Ausgaben für stationäre
Gesundheitsleistungen zwischen 85,9% in Vorarlberg und 76,4% in Salzburg.
Die höchsten öffentlichen laufenden Ausgaben im
Jahr 2019, gegliedert nach Standort der Fondskrankenanstalt, entfielen
auf Wien mit 3.509 Mio. Euro, Oberösterreich mit 2.144 Mio. Euro und
Niederösterreich mit 2.022 Mio. Euro. Am anderen Ende der Skala befinden
sich die Fondskrankenanstalten Vorarlbergs und Burgenlands mit 494 Mio.
Euro bzw. 274 Mio. Euro an öffentlicher Finanzierung. Die laufenden
Ausgabenbeteiligungen der einzelnen öffentlichen Finanzierungssysteme
sind in den Bundesländern zumeist sehr unterschiedlich. Die Spannweite
reichte im Jahr 2019 von einem 44,0%-Anteil der Länder (HF.1.1.2.1)
an den öffentlichen laufenden Ausgaben für Fondskrankenanstalten in
Wien zu einem Länderanteil von 25,7% in Oberösterreich. Die Gemeinden
(HF.1.1.2.2) steuerten im Jahr 2019 in Niederösterreich 20,5% der öffentlichen
laufenden Ausgaben für Fondskrankenanstalten bei, während in Wien
der Anteil bei 1,5% lag. Etwas stabiler ist der Anteil der Sozialversicherungsträger
(HF.1.2.1) an den öffentlichen laufenden Ausgaben für Fondskrankenanstalten
über alle Bundesländer hinweg: Die öffentlichen laufenden Ausgaben
der Fondskrankenanstalten im Burgenland und in Kärnten wurden zu 51,6%
und jene Niederösterreichs zu 38,6% durch die Sozialversicherungsträger
(HF.1.2.1) gedeckt. Der Bund (HF.1.1.1) beteiligte sich bei den öffentlichen
laufenden Ausgaben für Fondskrankenanstalten am deutlichsten in Tirol
mit 12,3% und am geringsten in Vorarlberg mit 10,0% der Gesamtsumme
im jeweiligen Bundesland. Die hier deutlich werdende Heterogenität
in der Finanzierungsstruktur der Fondskrankenanstalten ist zum überwiegenden
Anteil auf die landesspezifischen gesetzlichen Regelungen zurückzuführen.
Hintergrund zur Gesundheitsausgabenrechnung
in Österreich
Die hier präsentierten Ergebnisse der Gesundheitsausgabenrechnung
folgen den Regeln des „System of Health Accounts“ (SHA). Dieses
System von umfassenden, konsistenten und international vergleichbaren
Gesundheitskonten wurde im Mai 2000 erstmals von der OECD in Form des
Manuals „A System of Health Accounts“ veröffentlicht.
Inzwischen liegt eine – von OECD, Eurostat und WHO – revidierte
Fassung des Manuals (A System of Health Accounts, 2011 Edition) vor.
Im Projektjahr 2015/2016 wurden – entsprechend der
Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission (EU 2015/359)
- die Gesundheitsausgaben für Österreich erstmals auf Basis des revidierten
Manuals (2011) berechnet. Die gemäß Durchführungsverordnung von den
EU-Mitgliedsstaaten verpflichtend zu liefernden Daten umfassen, dem
SHA-Manual (2011) folgend, die laufenden Gesundheitsausgaben untergliedert
nach den drei SHA-Dimensionen Finanzierungssystem (HF), Leistungserbringer
(HP) und Gesundheitsleistungen und -güter (HC). Die Verordnung selbst
sieht eine Gültigkeit von 6 Jahren (2016-2022) vor, dies entspricht
einer Zeitreihe von 2014 bis 2020. Eine neue Verordnung soll voraussichtlich
im Sommer 2021 in Kraft treten. Die erste Datenlieferung auf Basis dieser
neuen Verordnung soll in weiterer Folge im Jahr 2023 für das Berichtsjahr
2021 stattfinden.
Die österreichischen Gesundheitsausgaben laut SHA
stehen derzeit für die Jahre 1990 bis 2003 basierend auf dem ursprünglichen
Manual der OECD (2000) und für die Jahre 2004 bis 2019 basierend auf
der revidierten Version des Manuals von OECD, Eurostat und WHO (2011)
zur Verfügung.
Beide Versionen des Manuals – die ursprüngliche
(SHA 1.0) und die revidierte Fassung (SHA 2011) - stellen die laufenden
Gesundheitsausgaben anhand der drei Kerndimensionen Finanzierung (HF),
Leistungserbringer (HP) und Gesundheitsleistungen und -güter (HC) dar.
Während es in den Kategorien Gesundheitsleistungen und -güter (HC)
und Leistungserbringer (HP) nur zu kleinen Klassifikationsveränderungen
(z.B. Schärfung der Definitionen einzelner Kategorien oder Überführung
von vormaligen Unterkategorien zu eigenen Kategorien, etc.) gekommen
ist, gab es im Bereich der Finanzierung (HF) konzeptionelle Veränderungen.
Stand die Finanzierungsquelle (source of financing) und damit die institutionellen
Einheiten (financing agents) bei SHA 1.0 im Vordergrund, werden nach
SHA 2011 die Gesundheitsausgaben anhand von Finanzierungssystemen (financing
schemes) klassifiziert. Finanzierungssysteme stellen in diesem Ansatz
die Arten von Finanzierungsregelungen, durch die Personen Zugang zu
Gesundheitsversorgung erhalten können, dar. Dabei werden die Finanzierungssysteme
u.a. anhand von Teilnahmemodalitäten (verpflichtend oder freiwillig),
der Basis von Anspruchsberechtigungen (z.B. universell oder beitragspflichtig),
der Form der Finanzmittelbeschaffung (z.B. Steuereinnahmen oder Versicherungsbeiträge)
und der Risikostreuung (z.B. subnational oder individuell) definiert.
Die Auswirkungen dieser Umstellung auf die österreichischen
Gesundheitsausgaben nach SHA sind jedoch gering und die Vergleichbarkeit
der Daten über die Zeit ist weitestgehend gewährleistet. In den Tabellen
nach SHA-Dimensionen HF, HP, HC kam es ferner in einigen Kategorien
- beispielsweise aufgrund der Umstellung auf das Konzept der Finanzierungssysteme
oder der Überführung einer ehemaligen Unterkategorie in eine eigenständige
Kategorie - zu leichten Verschiebungen.
Die Ergebnisse der Gesundheitsausgabenrechnung nach
SHA dienen einerseits als Grundlage für politische Entscheidungen und
können andererseits als wesentlicher Input im Bereich Gesundheitsforschung
angesehen werden. Die österreichischen Gesundheitsausgaben nach SHA
werden jährlich von Statistik Austria berechnet und an OECD, Eurostat
und WHO gemeldet und sind somit Bestandteil einer international vergleichbaren Datenbasis
für Gesundheitsausgaben.