Entsprechend dem Artikel 2 Bundes-Verfassungsgesetz ist Österreich ein Bundesstaat. Der Bundesstaat wird gebildet aus den selbständigen Ländern: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien.
Das Bundesstaatsprinzip findet darin seinen Ausdruck, dass den Bundesländern eigene Kompetenzen in der Gesetzgebung (durch die Landtage) und Verwaltung (unter der Landesregierung als oberstes Organ) zukommen und sie durch den Bundesrat Mitwirkung an der Gesetzgebung des Bundes haben.
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Paket Bevölkerungsstand 2020 - Bundesländer | ![]() | ![]() | ![]() |
Paket Gebäude- und Wohnungsregister ab 2014 - Gemeinden, Politische Bezirke und Bundesländer | ![]() | ![]() | ![]() |