Erzeugerpreisindex für Dienstleistungen
Allgemeines
Als wichtiger Konjunkturindikator für die heimische Wirtschaft und die europäische Wirtschafts- und Währungsunion hat der Erzeugerpreisindex für Dienstleistungen die Aufgabe, möglichst kurzfristig (quartalsweise) die Preisentwicklung von Dienstleistungsgruppen, als auch für Dienstleistungsbranchen abzubilden. Ein Erzeugerpreisindex für Dienstleistungen liefert als Indikator nicht nur wichtige Informationen über die konjunkturelle Entwicklung in den einzelnen Dienstleistungsbranchen, sondern bildet auch wichtige Trends ab, die für Unternehmen von Bedeutung sind. Darüber hinaus können Erzeugerpreisindizes als Entscheidungsgrundlage für Wirtschaft, und Politik dienen.
Grundsätzlich umfasst der EPI-DL den gesamten heimischen Output von marktmäßig erbrachten Dienstleistungen, d.s. die ÖNACE 2008-Abschnitte G – N und P – S. Der durch Verordnung (EG) Nr. 1158/2005 idgF zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 des Rates zur Konjunkturstatistik definierte Abdeckungsbereich bezieht sich aber nur auf die ÖNACE 2008-Abschnitte H – N und umfasst somit nur einen Ausschnitt des gesamten Dienstleistungssektors. Die Preismessung erfolgt auf der Basis von Preisinformationen für Dienstleistungen, die von “Erzeugungsbetrieben“ ausgewählter Wirtschaftszweige erzeugt und abgesetzt wurden.
Gegenstand der Preiserhebung sind nicht Listenpreise, sondern echte Transaktionspreise, zu denen Vertragsabschlüsse tatsächlich erfolgen. Diese beinhalten alle Abgaben und Steuern auf die Dienstleistung, nicht aber die Umsatzsteuer sowie eventuelle Subventionen. Grundlage bilden Preise von Dienstleistungen, die an Unternehmen (B2B) und an Privatpersonen (B2C) erbracht werden.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Erzeugerpreisindex für Dienstleistungen.
Elektronischer Fragebogen
Zur Datenübermittlung an Statistik Austria stehen den ausgewählten Unternehmen, für die lt. §§ 10 und 11 der Verordnung über die Erstellung von Indizes der Preisentwicklung in der Wirtschaft (BGBl. II Nr. 147/2007) Auskunfts- und Mitwirkungspflicht besteht, gegenwärtig die elektronische Meldeschiene als auch alternative Meldemöglichkeiten (E-Mail, postalisch oder per FAX) zur Verfügung.
Web-Fragebogen zum Erzeugerpreisindex für Dienstleistungen:
Hilfe
Weitere wichtige Informationen finden Sie im Downloadbereich der Online-Applikation.
Meldefrist
Sie werden ersucht, den Fragebogen bis zum 15. des ersten Monats des Folgequartals zu übermitteln.
Gesetzliche Grundlagen
Regulation (EU) 2019/2152 of the European Parliament and of the Council
on European business statistics, Verordnung
(EG) Nr. 1165/98, Konjunkturstatistiken (ABl. Nr. L 162 vom
Begleitschreiben
Datenschutz
Die von Ihnen gemeldeten Daten dienen ausschließlich statistischen Zwecken und unterliegen strengster Geheimhaltung (Bundesstatistikgesetz 2000; das Statistikgeheimnis gilt als Amtsgeheimnis gemäß § 310 StGB). Mit 25. Mai 2018 sind folgende datenschutzrechtlichen Rechtsvorschriften in Geltung: DSGVO, Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG, sowie das novellierte Datenschutzgesetz (DSG, Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten; BGBl. I Nr. 165/1999 idgF) als nationales Begleitgesetz der DSGVO.
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